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Selbsterfahrung für LSB in Ausbildung
unter Supervision

Einzelselbsterfahrung für LSB in Ausbildung unter Supervision


Ich bin laut § 4(3) befugt anrechenbare Selbsterfahrung für zukünftige Lebens- und SozialberaterInnen durchzuführen.

30 Stunden Einzelselbsterfahrung sind die Voraussetzung zur Erlangung des Gewerbeschein in der LSB. 

Wenn Du Lust hast gemeinsam ein Stück Deiner Ausbildung in Reflexion mit mir zu gehen, dann gib mir bitte Bescheid. Ich freue mich auf eine erkenntnisreiche Zeit und viele Erfahrungen, welche Dich in Deinem Leben und Arbeitsalltag begleiten dürfen.